Nachdem in den 60iger Jahren die Frauenbewegung die“ Selbstbestimmung der Frau“ forderte, wurde der Schwangerschaftsabbruch freigegeben. Das heißt: Abtreibung wird in Deutschland nicht bestraft. Sicher gab es Menschen, die Konsequenzen erahnt haben, doch deren Bedenken wurde nicht genug Bedeutung beigemessen. Es liegt wohl in der Natur vieler Menschen, sehr leichtfertig mit dieser Freiheit umzugehen.
Mit dem Verschmelzen von Samen und Eizelle nimmt die menschliche Entwicklung ihren Lauf.
Wer will da behaupten, dass erst nach 14 Tagen, 12 Wochen oder zu irgendeinem anderen Zeitpunkt sich der Mensch entwickelt. Fakt ist bei Fortpflanzung von Mensch entsteht Mensch.
Auch wenn man sinnbildlich von einem Embryo spricht, ist es von der ersten Minute an ein menschliches Embryo.
Gerade jetzt wo Ultraschalluntersuchungen so präzise sind, dass man bereits nach wenigen Wochen den heranreifenden aber schon in seiner Einzigartigkeit vollständigen Menschen erkennen kann, ist es unverständlich, dass dessen Identität immer noch angezweifelt wird. Ist das Kind nicht willkommen, wird es als Zellhaufen bezeichnet. Ein unbedeutender Haufen Zellen kann einfach entfernt werden, wie ein Geschwür das nicht in den Körper gehört.
Ist das Kind gewollt, dann wird im selben Stadium schon von dem Kind gesprochen, mit dem Kind geredet und sobald das Geschlecht feststeht dem Kind ein Name gegeben.
Hat der Mensch das Recht, anhand von Entwicklung bzw. Alter zu bestimmen welches Leben schützenwert oder lebenswert ist?
Durch die Beratung wird klar, dass Abtreibung unerwünscht ist, doch leider kann der geforderte Schutz nicht gewährt werden. Denn im Endeffekt bestimmen Mutter, Vater oder beide, ob sie bereit sind, das wachsende Menschenkind anzunehmen oder es zu töten.
Sicher kommen einige Eltern durch die Beratung zum Entschluss das Kind auszutragen, doch der Anteil derer die nur den „Schein“ zum Töten abholen, damit sie der Vorschrift Genüge getan haben, ist wesentlich größer.
Die Beweggründe für die Entscheidung zur Abtreibung sind unterschiedlich und sicher für Viele ein Schritt, der nicht leichtfertig gefasst wird. In den meisten Fällen ist es ein Entschluss, der noch viel Leid nach sich zieht.
Die “Besonderheiten des Beratungskonzepts“ verlangen es, „davon abzusehen, den nach der Beratung vorgenommenen Schwangerschaftsabbruch, obwohl er nicht gerechtfertigt ist, als Unrecht zu behandeln“ BVerfGE 88,203(280). Hat man mit diesem Gesetz das Gebot: „Du sollst nicht töten.“ einfach ausgehebelt?
In Bezug auf die gesellschaftliche und demographische Entwicklung werden in Deutschland von den Krankenkassen und vom Staat jährlich Millionen ausgegeben, um all die physischen und psychischen Probleme, hauptsächlich bei den Müttern, rund um den Abbruch zu behandeln.
Viel besser wäre es, dieses Geld zur Unterstützung für Familien mit Kindern einzusetzen.
Wir werden es nicht verhindern können, dass Eltern aus verschiedenen, sicher auch schwerwiegenden Gründen Schwangerschaftsabbruch betreiben. Doch wir haben die Verantwortung, jedes Menschenleben zu schützen. Sprechen wir das Thema immer wieder an, lassen wir es nicht zu, dass Töten mit „Beratungsschein“ zur Normalität erklärt wird.