Hintergrund
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Arbeitsordnung
 Katholischer Arbeitskreis in der CDU Thüringen (KA)
- Arbeitsordnung –
 
Präambel

Der Katholische Arbeitskreis (KA)
 
  • Bekennt sich zu den Zielen der katholischen Soziallehre; Subsidiarität, Solidarität und Gemeinwohlprinzip als Grundlage politischen Handelns,
  • spricht sich für christliche Werte im politischen Tun aus,
  • will eine katholische Sichtweise auf alle Belange einbringen,
  • bekennt sich dazu, dass es nur eine parlamentarische Kraft gibt, die politische Heimat sein kann: die Unionsparteien CDU und CSU,
  • wendet sich an alle, die das „C“ in der Politik wichtig finden,
  • will stets konstruktiv und sachpolitisch im genannten Sinne Forderungen in die Union hineintragen,
  • bekennt sich dazu, dass eine christlich orientierte Partei auf alle Fragen zeitgemäße Antworten geben muss,
  • ist Plattform für Inhalte, nicht individueller Eitelkeiten,
  • unterstützt und fördert den Dialog das Miteinander der Konfessionen und Religionen innerhalb der Union,
  • will vorpolitischer Raum für katholische Christen oder christlich motivierte Wähler sein, die sich vom Parteienspektrum nicht angesprochen fühlen oder abwenden,
  • ruft alle (katholischen) Christen, die ihre Prinzipien möglichst klar in aktueller Politik realisiert sehen wollen, auf, CDU und CSU bei den Wahlen zu unterstützen. 
1. Mitgliedschaft
Ordentliches (stimmberechtigtes) Mitglied des Katholischen Arbeitskreises (KA) ist jede Person, die Mitglied der CDU Thüringen ist und der katholischen Kirche angehört.
Jeder, katholischen Glaubens, der sich mit den in der Präambel niedergelegten Zielen des KA Thüringen identifiziert und keiner anderen Partei oder Gruppierung angehört, die mit der CDU/CSU konkurrieren, kann als beratendes Mitglied (ohne Wahlrecht) mitarbeiten.

2. Landesarbeitskreis und Regionale Arbeitskreise
Die Mitglieder können neben dem Landesarbeitskreis regionale Arbeitskreise bilden, die sich an der Struktur der Orts-, Kreis- oder Gemeindeverbände orientieren sollen.
 
3. Organe des Landesarbeitskreises
Organe des Landesarbeitskreises sind die Landesmitgliederversammlung und der Landesvorstand.
 
4. Aufgaben der Landesmitgliederversammlung
Das oberste Organ des Landesarbeitskreises ist die Landesmitgliederversammlung, sie tritt mindestens alle zwei Jahre zusammen. Ihr obliegt u.a.
 Beschluss und Änderung der Arbeitsordnung
 Entgegennahme des Geschäftsberichts
 Entlastung und Wahl des Landesvorstandes
 
5. Landesvorstand
Der Landesvorstand wird alle zwei Jahre neu gewählt. Er besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern und bis zu 12 weiteren Mitgliedern.
Der Landesvorstand kann ständige Gäste einladen.
 
6. Mitgliedsdaten
Der/Die Vorsitzende des KA speichert, erhebt und nutzt für die Zwecke des KA personenbezogene Daten der Mitglieder und Interessenten mittels automatisierter Verfahren, sofern diese einwilligen. Der Nutzung kann jederzeit widersprochen werden. Eine Übermittlung der Daten an Dritte ist nicht zulässig.

7. Mitgliedsbeitrag
Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben.

8. Versammlungen, Abstimmungen
Die Einladung zu Sitzungen kann per E-Mail erfolgen. Einladungen sollen spätestens eine Woche vorher erfolgen. Versammlungen sind grundsätzlich unabhängig von der Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.

9. Inkrafttreten und Schlussbestimmung
Im Übrigen gilt die Satzung der CDU Thüringen in der jeweils geltenden Fassung. Die Arbeitsordnung wurde am 18. Januar 2019 beschlossen und tritt am selben Tag in Kraft.