Presse
24.03.2021, 08:38 Uhr
Präsenzgottesdienste zu Ostern müssen möglich bleiben“
Evangelischer und Katholischer Arbeitskreis in der CDU Thüringen gegen Beschränkung auf virtuelle Gottesdienste
Die beiden konfessionellen Arbeitskreise in der CDU Thüringen haben die im Bund-Länder-Beschluss vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie formulierte Bitte, Gottesdienste an Ostern nur virtuell abzuhalten, mit Befremden aufgenommen.
„Ostern ist das Hochfest der Christenheit. Auch sind die Kirchen mit Sicherheit kein Pandemietreiber. Die Bitte an die Kirchen ist damit fehl am Platz“, sagt die Vorsitzende des Katholischen Arbeitskreises Claudia Heber. Anders als MP Ramelow, der an der Bitte festhält, hat sein sächsischer Kollege Kretschmer bereits klar gestellt, dass er den Kirchen und Glaubensgemeinschaften nichts vorgeben will und darauf vertraut, dass sie selbst einen klugen und verantwortungsvollen Weg finden werden. Darauf vertrauen auch die beiden Vorsitzenden und appellieren an die hiesigen Bischöfe, Präsenzgottesdienste an Ostern durchzuführen.
Prof. Dr. Jens Goebel, Vorsitzender des evangelischen Arbeitskreises verweist auf die gut durchdachten Hygienekonzepte, die in den evangelischen und
katholischen Kirchen in Deutschland gelten und strikt befolgt werden. Dies hätten im Übrigen die vergangenen Wochen, insbesondere aber auch das Weihnachtsfest, gezeigt.
Die Bitte an die Kirchen sehen beide als Versuch eines Gottesdienstverbotes an Ostern durch die Hintertür.
„Ein Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit aber einer strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit“, sagt das Mitglied des Katholischen Arbeitskreises Dr. Sebastian Dewaldt im Hinblick auf die Judikatur des Bundesverfassungsgerichts im vergangenem Jahr. „Hierzu wollten sich Bund- und Länder offenbar nicht durchringen, zumal ein Gottesdienstverbot wohl kaum vor dem Bundesverfassungsgericht gehalten hätte“, so der Jurist Dewaldt weiter. Er verweist notfalls auf negative Schnelltests als Zugangsvoraussetzung zur Heiligen Messe. Diese wären zusammen mit den bereits vorhandenen und erprobten Infektionsschutz- und Hygienekonzepten gegenüber einem Verbot ein milderes Mittel und sind es auch gegenüber der Bitte zum Verzicht.
Beide Vorsitzende sind sich zugleich bewusst, dass Ostern 2021 kein Ostern sein kann, wie es vor der Pandemie war. Dies gelte allein im Hinblick auf die wichtigen Abstands- und Hygieneregeln sowie damit verbundene bereits vorhandene Beschränkungen der Personenzahl. „Anders als im vergangenen Jahr muss zumindest ein Mess-Besuch und die gemeinsame Feier der Liturgie möglich sein. Virtuelle Angebote sind ein wichtiges aber nur ergänzendes Angebot“, so Claudia Heber. "Wir appellieren daher auch an den öffentlichen-Rundfunk, seine Angebote Ostern 2021 zu erweitern, weil gerade ältere Menschen zu virtuellen Angeboten seltener Zugang haben."
Die Bitte an die Kirchen sehen beide als Versuch eines Gottesdienstverbotes an Ostern durch die Hintertür.
„Ein Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit aber einer strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit“, sagt das Mitglied des Katholischen Arbeitskreises Dr. Sebastian Dewaldt im Hinblick auf die Judikatur des Bundesverfassungsgerichts im vergangenem Jahr. „Hierzu wollten sich Bund- und Länder offenbar nicht durchringen, zumal ein Gottesdienstverbot wohl kaum vor dem Bundesverfassungsgericht gehalten hätte“, so der Jurist Dewaldt weiter. Er verweist notfalls auf negative Schnelltests als Zugangsvoraussetzung zur Heiligen Messe. Diese wären zusammen mit den bereits vorhandenen und erprobten Infektionsschutz- und Hygienekonzepten gegenüber einem Verbot ein milderes Mittel und sind es auch gegenüber der Bitte zum Verzicht.
Beide Vorsitzende sind sich zugleich bewusst, dass Ostern 2021 kein Ostern sein kann, wie es vor der Pandemie war. Dies gelte allein im Hinblick auf die wichtigen Abstands- und Hygieneregeln sowie damit verbundene bereits vorhandene Beschränkungen der Personenzahl. „Anders als im vergangenen Jahr muss zumindest ein Mess-Besuch und die gemeinsame Feier der Liturgie möglich sein. Virtuelle Angebote sind ein wichtiges aber nur ergänzendes Angebot“, so Claudia Heber. "Wir appellieren daher auch an den öffentlichen-Rundfunk, seine Angebote Ostern 2021 zu erweitern, weil gerade ältere Menschen zu virtuellen Angeboten seltener Zugang haben."
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