06.03.2021, 18:14 Uhr | Sebastian C. Dewaldt / Bernd Friese
Der Sonntag muss Sonntag bleiben!
Katholischer Arbeitskreis in der CDU Thüringen gegen Lockerung der Sonntagsruhe und Ausweitung von Sonntagsarbeit
Erfurt - Der Katholische Arbeitskreis in der CDU Thüringen wendet sich gegen eine Lockerung der Sonntagsruhe und eine Ausweitung der Sonntagsarbeit in Thüringen.
Zwar ist der Wunsch vor allem des Einzelhandels, mit Blick auf die Betriebsschließungen der letzten Monate vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemielage, nach Ladenöffnungen an Sonntagen verständlich. Dem Sonntag, der für uns Christen der Tag der Auferstehung des Herrn ist, droht damit jedoch ein weiterer Bedeutungsverlust.
Als Mitglieder des Katholischen Arbeitskreises in der CDU Thüringen sind wir uns einig: Nicht nur wir Christen brauchen die Sonntagsruhe, die immerhin vor 1700 Jahren durch Kaiser Konstantin eingeführt wurde und damit wie der Shabbat im Judentum fester Bestandteil der christlich-abendländischen Kultur ist.
In einer Arbeitswelt, die auch infolge der Digitalisierung immer hektischer wird und in der eine stetige Erreichbarkeit oft verlangt wird, braucht es Zeit, um zur Ruhe zu gelangen. Zeit, die mit der Familie oder mit Freunden verbracht werden kann oder Freizeitaktivitäten dient und dabei fest, ohne das es stets eines Blickes in den Terminkalender bedarf, eingeplant werden kann.
Wir alle, ob Christen oder nicht, freuen uns nach einer langen Arbeitswoche daher auf das Wochenende und vor allem den Sonntag.
Der Mensch, der keine Maschine ist, braucht schlichtweg einen Ruhetag. Schon im Alten Testament heißt es:
„Sechs Tage darfst du schaffen und all deine Arbeit tun. Der siebte Tag ist ein Ruhetag, dem Herrn, deinem Gott, geweiht. An ihm darfst du keine Arbeit tun.“ (Exodus 20, 9-10)
Nichts anderes predigten heute Personal-Trainer zum Thema „Work-Life-Balance“ oder Achtsamkeit.
Eine Lockerung der Sonntagsruhe und eine Ausweitung der Sonntagsarbeit, wie durch Branchenvertreter im Einzelhandel gefordert, begegnet nicht zuletzt verfassungsrechtlichen Bedenken.
Die Sonntagsruhe ist fest im Grundgesetz verankert. Art. 139 der Weimarer Reichsverfassung, der gemäß Art. 140 GG Bestandteil des Grundgesetzes ist, bestimmt, dass der Sonntag als Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt ist. Entsprechende einfachgesetzliche Regelungen finden sich im Arbeitszeitgesetz und in den Feiertags- und Ladenöffnungsgesetzen der Länder.
Für uns als Katholischer Arbeitskreis in der CDU Thüringen steht nach alledem fest: Der Sonntag muss Sonntag bleiben. Hierfür werden wir weiter streiten.
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